Beratung bei Fragen zum Baurecht für Stuttgart

Was hat das Baurecht mit dem Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und dem Erbrecht zu tun? Ganz einfach. Das Unternehmen braucht Gebäude. Es kauft oder baut sie. Die dazu notwendigen Verträge müssen gestaltet werden. Sie haben einen Architekten oder einen Generalunternehmer oder beauftragen Ihre Handwerker selbst. Sie bauen aber kein Einfamilienhaus, sondern komplexe Industriegebäude mit Bausummen von hunderten von Millionen Euro. Hier müssen Ihre Verträge einfach bis ins letzte Detail stimmen. Wie Ihr Bauvorhaben selbst. Die Kanzlei Péter Bognár steht Ihnen auch auf diesem Gebiet gern mit Rat und Tat zur Seite. Sie hat viele Bauvorhaben juristisch von der Bauanfrage über den ersten Spatenstich bis zum Mängelprozess erfolgreich begleitet.